PARKORDNUNG
PARKORDNUNG
Gegenseitige Rücksichtsnahme aller Besucherinnen und Besucher und der Respekt gegenüber Pflanzen und Tieren stellen für uns wesentliche Voraussetzungen für einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt dar.
Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise unserer Parkordnung, zu deren Einhaltung jede/r Besucher/in verpflichtet ist.
Unsere Parkordnung
- die Entsorgung von Abfall außerhalb der dafür vorgesehen Sammelbehälter
- das Betreten der durch Schilder ausgewiesenen Schutzgebiete und Biotope
- die Verrichtung der Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen
- das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen, die als Waffen benutzt werden können
- das Übernachten auf dem Parkgelände
- das Entzünden und Betreiben von Feuerstellen bzw. das Grillen
- das Beschädigen oder Entfernen von Pflanzen und Pflanzenteilen
- die Durchführung von Aufzügen, Werbemaßnahmen, anderen demonstrativen Aktionen, politischer Agitation sowie jegliche Unruhestiftung
- das Mitführen von Tieren
- das Benutzen von Lautsprechern, Megaphonen oder sonstigen Tonverstärkern
- das Befahren des Ausstellungsgeländes mit Kraftfahrzeugen, Fahrrädern, Skateboards, Inlineskates u. ä.
- das Abstellen von Fährrädern an den Gebäuden des Optikparks. Gepäckstücke von Radwanderern können während des Parkbesuches auf eigene Haftung in der Parkkasse oder in den Fahrradboxen deponiert werden
- das Erstellen von Film-, Video-, Foto- und Tonbandaufzeichnungen, außer zu rein privaten Zwecken
- das Betreiben von Rundfunk-, Fernseh-, Funkgeräten u. ä., ausgenommen Mobiltelefone
- Spielgeräte zweckfremd zu nutzen
Nur nach ausdrücklicher Erlaubnis der Optikpark Rathenow GmbH ist gestattet:
- das Betreten abgesperrter oder nicht allgemein zugänglicher Bereiche
- das Anbieten von Waren, Leistungen, Werbeprospekten oder Warenmustern,
- die Mitnahme von Begleithunden für Personen mit einer Behinderung (Nachweispflicht)